AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Wilhelmus GmbH insbesondere zu Dienstleistungen rund um A) das betreute InfoAreal, B) die Ausgabe von Kongresstaschen und C) die Durchführung von Promotionen auf ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und -kongressen.

A) Auslagen im betreuten InfoAreal (Position, Betreuung)
Das InfoAreal befindet sich auf dem Gelände der Veranstaltung. Die Auslagen stehen den teilnehmenden Ärzten gratis zur Verfügung. Das InfoAreal wird mehrmals täglich auf Vollständigkeit und Ordnung überprüft. Der InfoMonitor befindet sich am InfoAreal unmittelbar neben den beworbenen Auslagen.
1. Anlieferung der auszulegenden Informationen
Die Auslage ist bis zum fixierten Termin kostenfrei an unser Konfektionierungslager in Berlin anzuliefern. Alternativ erfolgt eine persönliche Übergabe am Kongressort.
Die Daten für eine Anzeige auf dem InfoMonitor sind uns in der im Auftrag genannten Frist, spätestens aber eine Woche vor Kongressbeginn als jpg-Datei, Hochformat, Auflösung: 1080×1920 an info@dr-wilhelmus zu senden
2. Verpackung
Der Auslage sollte nicht über das übliche Maß verpackt sein. Bei Zeitschriften und anderen Einlagen, die einzeln verpackt sind, werden der Personalaufwand und die Entsorgungskosten extra berechnet.
3. Retouren
Die Rücksendung von Restmengen, Postern und Roll-Ups ist nicht im Preis inkludiert und erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragsgebers und wird diesem in Rechnung gestellt.

B) Einlagen in die Kongresstaschen
Die Kongresstaschen werden im Laufe des Kongresses gratis an die teilnehmenden Ärzte übergeben. Die Gesamtzahl ist im Angebot fixiert.
1. Anlieferung der zu konfektionierenden Unterlagen
Die Tascheneinlagen sind vom Auftraggeber spätestens zum fixierten Lieferdatum kostenfrei an unser Konfektionierungslager anzuliefern.
2. Gewicht / Umfang / Größe
Entspricht das Gewicht des Konfektionsgutes nicht dem im Angebot fixierten Wert, so behält sich der Auftragnehmer eine Anpassung des Preises entsprechend der Preisliste des jeweiligen Kongresses vor.
Der Umfang des Konfektionsgutes darf DinA4 nur nach vorheriger Absprache überstiegen. Auch darf ein beigelegter Artikel nur nach Rücksprache dicker als 1 cm sein.
3. Beschreibung der Tascheneinlagen
Jeder Konfektionierungsartikel ist im Auftrag genau zu beschreiben.
4. Verpackung
Der Konfektionsartikel sollte nicht über das übliche Maß verpackt sein. Bei Zeitschriften und anderen Einlagen, die einzeln verpackt sind, werden der Personalaufwand und die Entsorgungskosten extra berechnet.
5. Teilmengen
Bei Buchung von Teilmengen werden diese Taschen zuerst ausgegeben. Andere Regelungen bedürfen der vorherigen Absprache.

C)
Promotionen
Während des Kongresses verteilt der Auftragnehmer das zu verteilende Promotionsgut an die teilnehmenden Ärzte. Dabei gelten für jeden Kongress spezifische Promotionsregeln, die dem Auftraggeber vorab zur Verfügung gestellt werden.
1. Sonderwünsche bezüglich der Promotionspersonals
Der Auftragnehmer stellt ordentliches und geschultes Promotionspersonal in sauberer Kleidung. Falls es keine anderen Wünsche gibt, ist dies eine schwarze Bluse, Hemd oder Polo mit einer ordentlichen schwarzen Hose/Jeans und schwarzen Schuhen. T-Shirts und Blusen in CI des Auftraggebers können gerne gestellt werden. Dies muss auf dem Auftrag vermerkt sein.
Kostüme und besondere Anforderungen an das Personal müssen mindestens vier Wochen vor Beginn kommuniziert werden. Mehrkosten werden gemäß vorheriger Vereinbarung berechnet.
2. Anlieferung der zu verteilenden Unterlagen
Die zu verteilenden Informationsträger / Promotionsware sowie spezielle vom Auftraggeber gestellte Kleidungsgegenstände sind bis zum fixierten Termin kostenfrei an unser Lager anzuliefern. Alternativ erfolgt eine persönliche Übergabe am Kongressort.
3. Beschreibung der Promotion
Die Promotion ist im Auftrag genau zu beschreiben. Auch sollte ein kurzes Briefing für die Promoter beiliegen.

zu A) + B)  + C)  Allgemeines
1. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. – Bei Neukunden besteht die Berechtigung, nur gegen Vorkasse tätig zu werden. Der Auftragnehmer kann die Durch- bzw. Weiterführung des Auftrages vom Zahlungseingang abhängig machen.
2. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 8 % zu vergüten. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Rücktritt
Storniert der Auftraggeber vor Aktionsbeginn, ohne dass ein vom Auftragnehmer zu vertretender Grund vorliegt, erhält der Auftragnehmer bei einem Storno bis 4 Wochen vor Kongressbeginn 20% Bearbeitungsgebühr, bis 14 Tage vor Kongressbeginn 50% und ab 14 Tage vor Aktionsbeginn 100% des Gesamtauftragswertes. Dies gilt auch bei Nichtlieferung, Lieferung von fehlerhaften oder falschen oder unzulässigen Unterlagen. Der Nachweis abweichenden Schadens wird hierdurch nicht berührt.
Bei einer räumlichen oder zeitlichen Verschiebung des Kongresses bleibt der Auftrag bestehen.
Bei einer Absage des Kongresses aus nicht durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen erhebt dieser lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Auftragswertes.
4. Versicherung
Die beim Auftragnehmer lagernden Güter sind grundsätzlich nicht versichert. Wird eine Versicherung, z. B. gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Transportschäden etc. gewünscht, so trägt entweder der Auftraggeber dafür Sorge, oder der Auftragnehmer versichert die Güter auf Wunsch gegen die betr. Risiken und stellt ihm die Teilkosten in Rechnung.
5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auch hinsichtlich Lagerhaltung und Transport auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und übersteigt in keinem Fall den Nettorechnungsbetrag.
5. Mängelrügen
Mängelrügen gegen die Ausführung eines Auftrages sind innerhalb von einer Woche nach Beendigung des betreffenden Kongresses schriftlich geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen zur Auskunft verpflichtet.
Besteht die Mängelrüge zu Recht, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass der Auftragnehmer diesen Betrag nicht in Rechnung stellt.
6. Rabatte und Provisionen
Rabatte, Skonti und Provisionen sind grundsätzlich in den angegebenen Preisen enthalten und müssen gegebenenfalls gesondert vereinbart werden. Sie gelten nur dann, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind.
7. Vertragsform
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Bedingungen des Auftraggebers, die von denen des Auftragnehmers abweichen, gelten als nicht vereinbart.
Diese Geschäftsbedingungen sind auch Grundlage für zukünftige Aufträge und werden vom Auftraggeber anerkannt.
Teilweise Unwirksamkeit dieser Bedingungen hat auf den Bestand der übrigen Bedingungen keinen Einfluss. An die Stelle einer wirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Als Vertragsannahme gilt erst die Auftragsbestätigung.
Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach
Stand 10.03.2020